AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Papsoft AG

  1. Anbieter
    Papsoft AG, Neue Jonastrasse 38, 8640 Rapperswil.
  2. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für die nachfolgend genannten Bereiche sowie weitere Dienstleistungen, welche die Papsoft AG direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
  3. Leistungsumfang
    Die Papsoft AG bietet eigene Software-Lizenzen und Handelsware Dritter zum Kauf und in Miete, Software-Engineering im einfachen Auftrags- (insbesondere Body-Leasing), wie auch im Werkvertrags-Verhältnis, die Erbringung von Beratungs-, Installations-, Konfigurations-, Wartungs-, Support- und Schulungs-Leistungen, sowie die Aufbereitung von Daten Dritter im Auftragsverhältnis an.
  4. Vertragsabschluss
    Der Vertragsabschluss kommt durch Übereinkunft zwischen Papsoft AG und dem Kunden in mündlicher und schriftlicher Form zustande.
    Weiter kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an welchem der Kunde ohne vorheriges Angebot ein Produkt von Papsoft AG benutzt, von der Papsoft AG angebotene Dienstleistungen in Anspruch nimmt, oder Produkte bestellt. In diesen Fällen gelten die von Papsoft AG definierten Preislisten.
  5. Software, resp. Computerprogramme der Papsoft AG
    Papsoft AG gewährt dem Kunden mittels Verkauf von Lizenzen das Recht, die durch Papsoft AG zur Verfügung gestellte Software, resp. Computerprogramme entgeltlich zu nutzen, bei Vermietung ausschliesslich während der vereinbarten und bezahlten Zeitdauer. Auch nach Bezahlung der Lizenzgebühr bleibt die Software, resp. Computerprogramme und damit das Urheberrecht im Eigentum der Papsoft AG. Es ist dem Kunden untersagt, die Software, resp. Computerprogramme oder dazugehörige Dokumente zu kopieren, zu reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu vervielfältigen. Weiter ist es dem Kunden untersagt, jegliche urheberrechtlichen Kennzeichen an der Software, resp. den Computerprogrammen oder dazugehörigen Dokumenten zu entfernen oder zu verändern, sowie die Dekompilierung (Reverse-Engineering) der Software, resp. Computerprogramme. Der Kunde gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Software berechtigt ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Firma. Eine käuflich erworbene Lizenz ist nur dann übertragbar, wenn der neue Inhaber die Nutzungsbedingungen der Papsoft AG vollständig respektiert und beschränkt sich auf die Funktion und den Umfang gemäss Produktbeschrieb. Ein Software-Mietvertrag kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Vermietung von Lizenzen gilt, dass sofern weder der Kunde noch Papsoft AG diese Vertragsbeziehungen mindestens 60 Tage vor Ende der gegenwärtigen Vertragslaufzeit beenden, die Laufzeit automatisch zu identischen Konditionen verlängert wird.
  6. Software-Wartungsvertrag
    Zu eigener Software, resp. Computerprogrammen der Papsoft AG wird im Regelfall ein Software-Wartungsvertrag angeboten. Während eines definierten Zeitraums ist darin zu einem Fix-Betrag die Zurverfügungstellung von Software-Erweiterungen enthalten, welche neue gesetzliche Anforderungen und freigegebene Produktverbesserungen beinhaltet. Weiter erhält der Kunde über E-Mail und Telefon Zugang zum kostenpflichtigen technischen Support. Sofern weder der Kunde noch Papsoft AG diese Vertragsbeziehungen mindestens 60 Tage vor Ende der gegenwärtigen Vertragslaufzeit beenden, wird die Laufzeit automatisch zu identischen Konditionen verlängert. Der Software-Wartungsvertrag kann bei Vermietung von Lizenzen inkludiert sein.
  7. Abonnement für den Bezug von aufbereiteten Daten
    Als Ergänzung zu Papsoft AG-eigener Software werden Daten Dritter aufbereitet und während eines definierten Zeitraums zu einem Fix-Betrag gemäss Vereinbarung periodisch zur Verfügung gestellt. Sollte die Nutzung dieser Daten durch Bestimmungen Dritter an Bedingungen geknüpft sein, ist der Kunde für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich. Sofern weder der Kunde noch Papsoft AG diese Vertragsbeziehungen mindestens 60 Tage vor Ende der gegenwärtigen Vertragslaufzeit beenden, wird die Laufzeit automatisch zu identischen Konditionen verlängert.
  8. Software-Supportvertrag
    Die aufgrund der Kontaktaufnahme mit dem  technischen Support  anfallenden Aufwände seitens Papsoft AG können mittels eines Software-Supportvertrags pauschal abgegolten werden. Während eines definierten Zeitraums wird damit die Unterstützung durch Papsoft AG zugesichert. Diese umfasst, dass die damit abgedeckte Software, resp. Computerprogramme durch den Benutzer bedient und entsprechend den vorhandenen Funktionen angepasst werden, sowie auftretende Fehler analysiert und behoben, resp. die Auswirkung dessen mittels eines „workaround“ behoben werden.  Nicht inkludiert sind Aufwände, welche dem Umfang von User-Schulungen, Programm-Erweiterungen, sowie weiteren Dienstleistungen entsprechen, die nur bedingt im Zusammenhang mit der Nutzung der abgedeckten Software, resp. Computerprogramme in Zusammenhang stehen, z.B. Behebung von Problemen der IT-Infrastruktur. Sofern weder der Kunde noch Papsoft AG diese Vertragsbeziehungen mindestens 60 Tage vor Ende der gegenwärtigen Vertragslaufzeit beenden, wird die Laufzeit automatisch zu identischen Konditionen verlängert.
  9. Hardware-Wartungsvertrag
    Auf durch Papsoft AG gelieferte Hardware kann ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Mittels diesem wird bei Funktionsuntüchtigkeit der abgedeckten Hardware die Reaktionszeit der Papsoft AG garantiert, die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit an Papsoft AG delegiert und sichergestellt, dass bei Bedarf zur Überbrückung ein äquivalentes Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Sofern weder der Kunde noch Papsoft AG die Vertragsbeziehung mindestens 60 Tage vor Ende der gegenwärtigen Vertragslaufzeit beenden, wird die Laufzeit automatisch zu identischen Konditionen verlängert.
  10. Gerät-Mietbedingungen
    Bei temporärer Überlassung eines Gerätes durch Papsoft AG an den Kunden, sei es unentgeltlich, abgegolten durch einen Hardware-Wartungsvertrag oder durch eine finanzielle Vergütung, ist der Kunde zur Sorgfalt gegenüber dem überlassenen Gerät verpflichtet. Der Kunde hat den entstehenden Schaden zu tragen, sollte das Gerät nicht zum vereinbarten Termin und im vergleichbaren Zustand wie bei der Übernahme zurückgegeben werden.
  11. Preise
    Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF), exklusiv allfällig anwendbarer Steuern wie Mehrwertsteuer, sowie der Vergütung anfallender Transport- und Verpackungsaufwände. Die Papsoft AG behält sich vor, Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen, oder vereinbarten Preise der Papsoft AG.
  12. Zahlungskonditionen
    Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht innert dieser Zahlungsfrist beglichen, kommt der Kunde automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges kann die Papsoft AG marktübliche Gebühren und Verzugszinsen verlangen. Die Papsoft AG behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Papsoft AG ist nicht zulässig. Der Papsoft AG steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu unterbrechen.
  13. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Produkte bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Papsoft AG. Nach Vertragsende ist der Papsoft AG innerhalb 30 Tagen, zur Verhinderung widerrechtlicher Nutzung, einmalig Zugriffsrecht auf deren Produkte beim Kunden zu gewähren.
  14. Garantieleistungen
    Papsoft AG übernimmt keine Haftung für durch sie gelieferte Drittprodukte. Deren Produktgarantie und allfälliges Reparatur-Handling wird durch den Hersteller abgedeckt, sofern nicht ein entsprechend anderslautender Vertrag mit Papsoft AG abgeschlossen wurde.
  15. Haftpflicht
    Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Kaufbetrag der vom Kunden erworbenen Dienstleistung oder Lizenz, sowie auf die Mietgebühr von 12 Monaten bei durch den Kunden bei Papsoft AG gemieteter Software beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Die Haftung für direkte Schäden wird jedoch wegbedungen, wenn der Kunde wissentlich Papsoft AG zur Ausführung von Installationen, Konfigurationen oder Erstellung von Software beauftragt in Verbindung mit Drittprodukten, für welche deren Hersteller die Kompatibilität in der durch den Kunden vorgegebenen Umgebung nicht garantiert, oder wenn die Schäden aufgrund von Fehlern entstanden sind, welche bei Auftragsübernahme bereits bestanden. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, allfällige Schäden umgehend der Papsoft AG zu melden.
  16. Rechtsgewährleistung
    Bei durch Papsoft AG gelieferten Drittprodukten tritt Papsoft AG dem Kunden sämtliche Ansprüche zur direkten Geltendmachung gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten ab. Jede weitere Rechtsgewährleistung wird wegbedungen.
    An durch Papsoft AG lizenzierte Software, resp. Computerprogrammen besitzt Papsoft AG sämtliche Rechte und leistet dafür Gewähr. Bei Geltendmachung von Drittansprüchen ist der Kunde verpflichtet, Papsoft AG frühzeitig und vor Einleitung eines Rechtsverfahrens zu informieren und sämtliche von Papsoft AG erteilten Anweisungen zu befolgen. Bei Unterlassung ist Papsoft AG von der Gewährleistungspflicht befreit. Es steht Papsoft AG zudem frei, zur Vermeidung eines Rechtsverfahrens die betroffene lizenzierte Software, resp. Computerprogramme gegen Erstattung des geleisteten Kauf- oder Mietbetrages zurückzunehmen.
  17. Unterlagen
    Die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an sämtlichen Unterlagen behält sich Papsoft AG uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Papsoft AG Dritten zugänglich gemacht werden.
  18. Vertraulichkeit
    Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
  19. Abwehrklausel
    Eine entgegenstehende Geschäftsbedingung des Kunden gilt nur bei schriftlicher Anerkennung durch Papsoft AG.
  20. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
  21. Höhere Gewalt
    Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Papsoft AG, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist die Papsoft AG während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
  22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Papsoft AG, ausgenommen anderslautender vertraglicher Vereinbarungen und sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen.
  23. Änderungsbestimmung
    Gültig sind die AGB in der jeweils aktuellen Fassung gemäss Publikation auf papsoft.ch.

Letzte Freigabe am 01.08.2018, Papsoft AG, Rapperswil-Jona


Es gibt zwar auch bei uns „Kleingedrucktes“. Doch müssen wir es nicht in kleiner Schrift hinschreiben. Denn wir haben nichts zu verstecken und arbeiten mit Ihnen auf Basis einer echten Partnerschaft. Versprochen.